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   SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08   

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https://dejure.org/2008,11936
SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08 (https://dejure.org/2008,11936)
SG Marburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - S 12 KA 50/08 (https://dejure.org/2008,11936)
SG Marburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - S 12 KA 50/08 (https://dejure.org/2008,11936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 94 InsO, § 95 Abs 1 S 1 InsO
    Kassenärztliche Vereinigung - Aufrechnungsbefugnis für Honorarrückforderungsansprüche wegen zu hoher Vorschusszahlungen im Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung von Honorarforderungen eines insolventen Psychotherapeuten an den Insolvenzverwalter; Beeinträchtigung des Rechts eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufrechnung mit noch nicht fälligen Honorarforderungen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Aufrechnung für Honorarrückforderungsansprüche im Insolvenzverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08
    § 95 InsO will aber gerade den Gläubiger schützen, dessen Forderung in ihrem rechtlichen Kern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen bereits gesichert ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.2004 - IX ZR 147/03 - NJW-RR 2004, 1561, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08
    Von daher bestanden zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Forderung und Gegenforderung "ihrem Kern nach" bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (vgl. BFH, Urt. v. 17.04.2007 - VII R 27/06 - juris Rdnr. 11) bzw. war der Rechtsgrund für die Ansprüche bereits gelegt (vgl. BFH, Urt. v. 31.01.2008 - VII B 119/07 - juris Rdnr. 8 m.w.N.), waren beide jedoch nicht fällig.
  • BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07

    Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08
    Von daher bestanden zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Forderung und Gegenforderung "ihrem Kern nach" bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (vgl. BFH, Urt. v. 17.04.2007 - VII R 27/06 - juris Rdnr. 11) bzw. war der Rechtsgrund für die Ansprüche bereits gelegt (vgl. BFH, Urt. v. 31.01.2008 - VII B 119/07 - juris Rdnr. 8 m.w.N.), waren beide jedoch nicht fällig.
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